* JA, ICH BESTÄTIGE. Gemäß dem vom Artikel 11
des Gesetzes vom 31. Dezember 1996 Nr. 675 Vorgesehenen, bestätigt
der Anfordernde und erklärt über das vom Artikel 10
und 13 des Gesetzes Vorgesehene informiert zu sein und die EDV-Verarbeitung
der mitgeteilten Daten sowie ihre Mitteilung an die zum Informationssystem
von Dolimiti Network gehörenden Unternehmen zu gestatten.
(Die Bestätigung ist obligatorisch, wenn man möchte,
das die Karte an die Tourismusstrukturen verteilt wird). |